Ihr KFZ-Gutachter in Bochum und Neukirchen-Vluyn

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Kostenvoranschlag

Wozu brauche ich ein Schadengutachten?

Insbesondere nach einem unverschuldeten Schaden an an Ihrem Fahrzeug benötigen Sie eine Beweissicherung, damit der Schaden konkret beziffert wird und Sie eine solide Grundlage für Ihre Ansprüche gegen den Schädiger bzw. dessen eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung haben.

Bereits ab Schäden, die für den Laien erkennbar über ca. 750,00 € liegen sollte ein Gutachten erstellt werden. Oft werden von Laien die entstandenen Reparaturkostenhöhen unterschätzt oder es werden nicht alle Schäden direkt erkannt. Moderne Kunststoffstoßfänger federn beispielsweise bei einem Anprall zurück, so dass zunächst nicht alle Schäden dahinter sichtbar sind. Auch durch die in modernen Fahrzeugen verbaute Sensorik für Fahrerassistenzsysteme (Z. B. Abstandsregelungen) führen bei der Reparatur schnell zu hohen Reparaturnebenkosten wie z.B. aufwendigen Sensorkalibrierungen.

Daher sollte jeder zunächst für den Laien noch so gering erscheinende Schaden durch einen qualifizierten Sachverständigen begutachtet werden, um die Reparaturkosten abschätzen zu können.

Wir schauen uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich an und helfen bei der Entscheidung, ob ein Gutachten sinnvoll ist.

Bei Schädenhöhen unter 750,00 € erstellen wir einen kostengünstigen, qualifizierten Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Wenn der Schaden von Ihnen eindeutig unverschuldet ist, ist die Gutachtenerstellung oder Erstellung des Kostenvoranschlags für Sie garantiert kostenlos. Die entstehenden Schadenfeststellungskosten werden von der eintrittspflichtigen Versicherung des Schädigers übernommen.