Ihr KFZ-Gutachter in Bochum und Neukirchen-Vluyn

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FAQ

Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

Im Falle eines Verkehrsunfalls sollten Sie:

  • zunächst die Unfallstelle absichern.
  • Erste Hilfe leisten, falls Menschen verletzt wurden.
  • bei unklarer Situation und Schuldfrage, Unfällen mit Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind und Personenschäden in jedem Fall die Polizei rufen.
    Bedenken Sie, dass bei Unklarheiten im Nachgang des Unfalls ohne polizeiliche Aufnahme die Beweisführung Ihrer Ansprüche erschwert sein könnte.

Notieren Sie sich

  • amtliche Kennzeichen der Beteiligten
  • Name, Anschrift, amtliches Kennzeichen und Versicherungsdaten des Unfallgegners.
  • Namen, Anschriften und Telefonnummern von Zeugen.
  • Name und Dienststelle des aufnehmenden Polizeibeamten.
  • Wenn der Unfall von der Polizei aufgenommen wird, erhalten die Beteiligten in aller Regel eine "Unfallmitteilung" der Polizei, auf der alle wichtigen Daten notiert sind.

Kontrollieren Sie vor Ort die Angaben, insbesondere bei unleserlichen Handschriften. Am wichtigsten ist, dass das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners zweifelsfrei richtig notiert ist, weil darüber der Halter und der Haftpflichtversicherer später ermittelt werden können.

Falls möglich, fotografieren Sie (Fotohandy?) den Unfallort, die Beschädigungen an den beteiligten Fahrzeugen. Machen Sie z.B. Übersichtsaufnahmen, auf denen die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge zu erkennen sind. Wichtig können auch die Stellungen der Fahrzeuge zueinander sein und eventuelle Bremsspuren, ausgelaufene Betriebsmittel etc. Im Zweifelsfall lieber zu viele Fotos machen als zu wenig.

Wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen beschädigt wurde, lassen Sie den Schaden durch einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen begutachten. Sie müssen Ihren Anspruch gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Kfz-Haftpflichtgutachten beziffern. Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer ist verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen. Das muss nicht nur ein KFZ/KFZ-Unfall sein sondern jede Art von schuldhafter Beschädigung an ihrem Fahrzeug.

Selbstverschuldete Beschädigungen am eigenen Fahrzeug übernimmt die (Voll-)Kaskoversicherung, falls eine abgeschlossen wurde. Diese ist, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, keine Pflichtversicherung, d.h. man kann sein Fahrzeug auch ohne Vollkaskoversicherung zulassen und im Straßenverkehr bewegen. Die Beauftragung eines Gutachters erfolgt durch den Kaskoversicherer bzw. muss mit diesem im Vorfeld abgesprochen werden, damit die Gutacherkosten übernommen werden. Sprechen Sie uns im Zweifelsfall an, wir klären eine Beauftragung mit Ihrem Kaskoversicherer ab.