Ihr KFZ-Gutachter in Bochum und Neukirchen-Vluyn
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FAQ
Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Mit "merkantiler Wertminderung" ist der Wertverlust auf Grund des Unfallschadens gemeint, selbst wenn eine vollständige, sach- und fachgerechte Reparatur durchgeführt wurde. Alleine auf Grund der Tatsache, dass das Fahrzeug jetzt den Makel eines "Unfallwagens" trägt (denn Schäden über der Bagatellschadengrenze sind offenbarungspflichtig!), geht man davon aus, dass sich auf dem Markt nun bei einem Verkauf weniger Geld erlösen lässt. Die Wertminderung hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel vom Alter des Unfallfahrzeuges, der Reparaturkostenhöhe, der Marke und dem Segment und vor allem von der Schadencharakteristik.
Neben verschiedenen rein rechnerischen Methoden ist hier vor allem die Erfahrung und Marktkenntnis des Sachverständigen ausschlaggebend.
Wir prüfen bei jedem Schaden, ob eine merkantile Wertminderung anfällt und wenn ja, in welcher Höhe. Diese kann auch "nachträglich" nach erfolgter Reparatur noch ermittelt und geltend gemacht werden.
KFZ-Sachverständigenbüro Engfeld
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