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FAQ
Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Wenn das Auto unfallbedingt seinem Nutzer nicht mehr zur Verfügung steht, erleidet dieser einen "Nutzungsausfall". Die Rechtsprechung billigt dem Halter eine Nutzungsausfallentschädigung zu (Geldprämie pro Tag).
Dies kann durch den Verbleib in der Reparaturwerkstatt bedingt sein, dann muss der Halter für die Reparaturdauer auf sein Fahrzeug verzichten (in der Regel einige Tage).
Bei einem Totalschaden kann das Fahrzeug endgültig nicht mehr genutzt werden. In diesem Fall kann der Nutzungsausfall für die Zeit geltend gemacht werden, die der Sachverständige als Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten festlegt.
KFZ-Sachverständigenbüro Engfeld
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