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FAQ

Hier erhalten Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Was bedeutet Wiederbeschaffungswert (regelbesteuert)?

Nach dem deutschen Schadenersatzrecht ist die bei der Schadenersatzermittlung angefallene Umsatzsteuer nur vom Schädiger erstattungspflichtig, wenn sie tatsächlich angefallen ist (§249 BGB Abs.2 Satz 2).

Deshalb ist relevant welcher Umsatzsteueranteil im Wiederbeschaffungswert enthalten ist und das hängt davon ab in welcher Besteuerungsart das konkrete Fahrzeug überwiegend am Markt gehandelt wird.

Bei einem regelbesteuerten Wiederbeschaffungswert ist der Regelsteuersatz von 19% im angegeben Wert enthalten, d. h. bei fiktiver Abrechnung wird dieser Mehrwertsteueranteil zunächst abgezogen, bis er ggf. durch eine Ersatzbeschaffung nachgewiesen wurde (z. B. durch eine Rechnung des "neuen" Fahrzeugs).