Ihr KFZ-Gutachter in Bochum und Neukirchen-Vluyn

Kostenlose Schadenhotline 0800 - 4750600

Sie sind in einen Autounfall verwickelt worden und benötigen eine unabhängige Beratung?

Wir beraten Sie kompetent, neutral und bei Erstanfragen kostenlos (unter Beachtung des Rechtsberatungsgesetzes).

0800 - 4750600

Unser Service für Sie:

  • Schnelle Erstellung eines qualifizierten KFZ-Gutachten durch unsere erfahrenen, unabhängigen Sachverständige
  • Wir stehen ihnen auch nach der Gutachtenerstellung jederzeit unabhängig mit Rat und Tat bei der Abwicklung zur Seite
  • Hilfe bei der Koordinierung der Abwicklung zwischen Rechtsanwalt, Werkstatt und der gegnerischen Haftpflichtversicherung
  • Bei unverschuldetem Verkehrsunfall ist unser Service für Sie garantiert kostenlos, die anfallenden Kosten werden von der eintrittspflichtigen KFZ-Versicherung des Unfallgegners getragen
  • Schnelle Hilfe: Kurzfristige Besichtigung Ihres Fahrzeugs flexibel bei Ihnen vor Ort oder nach Vereinbarung an unserer Prüfstation auch außerhalb der regulären Büroöffnungszeiten
  • Falls notwendig: Leihwagen, damit Sie mobil bleiben

Wir helfen unkompliziert

KFZ Schadengutachten

KFZ-Schadengutachten / Kostenvoranschlag

Bei einem unverschuldeten Unfallschaden müssen Sie Ihren Schaden mit einem Gutachten oder Kostenvoranschlag beweisen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Kostenvoranschlag >>
Fahrzeugbewertung

Fahrzeugbewertung

Eine kompetente Bewertung unterstützt Sie bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen. Wir bewerten Ihr Fahrzeug unter Berücksichtigung aller individuellen Einflussfaktoren.

Fahrzeugbewertung >>
Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfung

Wir überprüfen für Sie, ob die ausgeführten Arbeiten mit der Rechnung übereinstimmen und sach- und fachgerecht ausgeführt worden sind.

Rechnungsprüfung >>

Wozu benötige ich einen unabhängigen KFZ-Gutachter?

  • klare Bezifferung des entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug in Euro und Cent
  • nur ein kompetent erstelltes Gutachten hat eine beweissichernde Wirkung im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag
  • alle notwendigen Angaben zur Regulierung durch die Versicherung des Schädigers
  • ausführliche Bilddokumentation der Schäden zur Beweissicherung

Das Unfall-Gutachten dient zur objektiven Beweissicherung des Schaden an ihrem Auto nach einem Verkehrsunfall und ist die Grundlage für die Regulierung des Sachschadens (entweder zur "fiktiven Abrechnung", d. h. der Auszahlung der Schadensumme oder zur Reparatur). Im Gutachten werden alle Einflussfaktoren wie z. B. reparierte und unreparierte Vorschäden, Fahrzeugwert, Restwert etc. nachvollziehbar dokumentiert. Ergänzt wird das Gutachten durch die Bildanlage, in der Schäden und Besonderheiten fotografisch dokumentiert werden. Ein qualifiziertes Gutachten, das keine Fragen oder Unklarheiten offen lässt und für die Versicherung eindeutig nachvollziehbar ist, beschleunigt überdies die Regulierung und Abwicklung.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Gutachten oder Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine reine Schätzung der Reparaturkosten ohne jegliche beweissichernde Wirkung. Er kann allenfalls bei eindeutigen Kleinschäden zur Regulierung ausreichen.
Im Gegensatz zu einem KFZ-Gutachten fehlen im Kostenvoranschlag wichtige Angaben zu:

  • Serien- und Sonderausstattung, eventueller Zusatzausstattung (z.B. Werbeschriftung) oder Sonderumbauten
  • Fahrzeugwerten (handelt es sich möglicherweise um einen wirtschaftlicher Totalschaden?)
  • reparierten und unreparierten Vorschäden
  • merkantile Wertminderung (hat sich der Wert des Fahrzeugs auch unter Berücksichtigung einer sach- und fachgerechten Reparatur vermindert und wenn ja, um welchen Wert)
  • Reparaturdauer
  • Verkehrssicherheit / Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
  • Angaben zu Reparaturrisiken
  • Beschreibung des technischen und optischen Gesamtzustands
  • detaillierte Fotodokumentation, um die geforderten Reparaturkosten nachzuvollziehen

Nach derzeit geltender Rechtsprechung werden bei Schäden oberhalb der sogenannten "Bagatellschadengrenze" von ca. 800,00 € - 1.000,00 € die Kosten für ein Gutachten von der Versicherung des Schädigers übernommen.

Wir prüfen für Sie, welches Produkt in Frage kommt und erstellen gegebenenfalls auch "nur" einen Kostenvoranschlag mit aussagekräftiger Fotodokumentation. Es entstehen Ihnen als Geschädigte/Geschädigter auch in diesem Fall garantiert keine Kosten, selbst wenn es sich um einen sogenannten "Bagatellschaden" handeln sollte!

Zusammenarbeit im Schadensfall - So läuft es ab

KFZ Besichtigung nach Unfallschaden

Besichtigung

Ihr KFZ-Gutachter besichtigt das Fahrzeug bei Ihnen vor Ort, wo Sie es wünschen. Die Untersuchung dauert in der Regel ca. eine halbe Stunde. Falls Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, können wir Ihnen einen Leihwagen stellen, damit Sie mobil bleiben.

KFZ-Gutachten nach Unfallschaden

Gutachten

Der Sachverständige erstellt ihr KFZ-Gutachten. Das Gutachten ist im Regelfall am nächsten Werktag fertig und wird per Mail und/oder Post zugestellt, ganz wie Sie es wünschen.

Abwicklung Werkstatt, Rechtsanwalt nach Unfall

Abwicklung

Wir koordinieren danach die Abwicklung zwischen den Beteiligten (Rechtsanwalt, Werkstatt, Versicherung etc.) und sorgen dafür, dass der Regulierungsprozess schnell zum Abschluss kommt. Während wir uns kümmern, können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Welche Schadenpositionen kann es nach einem unverschuldeten Unfallschaden geben?

Unfallschaden

Im Schnitt erleidet der "normale" private Autofahrer alle sieben Jahre einen KFZ-Haftpflichtschaden. Bei der Wiedergutmachung gilt der Grundsatz: "Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre". Als technischer und juristischer Laie ist man mit dem Regulierungsablauf in aller Regel überfordert. Daher billigt das deutsche Schadenersatzrecht dem Geschädigten die Beauftragung eines unabhängigen Gutachter auf Kosten der eintrittspflichtigen Versicherung zu. Damit wird eine faire "Waffengleichheit" bei den Verhandlungen erreicht, um die verschiedenen möglichen Schadenersatzpositionen realisieren zu können.

Einige Beispiele:

  • Kosten für den Gutachter und Rechtsanwalt
  • Ersatz des Sachschadens am Auto
  • Nutzungsausfall
  • eine möglicherweise eingetretene merkantile Wertminderung
  • Abschleppkosten
  • Schmerzensgeld
  • eine allgemeine Aufwandskostenpauschale
  • Umbaukosten von besonderen Zusatzausstattungen in ein Ersatzfahrzeug

Und wenn die Schuldfrage unklar ist?

Schuldfrage unklar

Sprechen Sie uns trotzdem an! Wir schauen uns dann kostenlos und unverbindlich Ihren Fall an und klären ab, welche Kosten dann für Sie maximal für die Gutachtenerstellung durch unser Büro anfallen würden. Auch bei einer Teilschuld ist eine saubere Ermittlung von Reparaturkosten und/oder Fahrzeugwerten erforderlich, um eine solide Grundlage zur Abrechnung zu haben. In vielen Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung auch bei einer Teilschuld die Gutachterkosten komplett. Also erst einmal kein Grund, auf einen "eigenen" Gutachter zu verzichten.

Und wenn ich selbst schuld bin?

Schuldfrage unklar

Sind Sie eindeutig und ausschließlich selbst schuld (z. B. Kollision gegen ein ordnungsgemäß geparktes anderes Fahrzeug) dann können Sie den Schaden nur über Ihre eigene Vollkaskoversicherung abrechnen (sofern eine abgeschlossen wurde). Dies wird gemeinhin "Kaskoschaden" genannt. In diesem Fall gibt Ihre Versicherung den Ablauf vor und entscheidet zum Beispiel, ob ein KFZ-Sachverständiger beauftragt wird. Es steht Ihnen natürlich auch in diesem Fall frei, einen eigenen KFZ-Gutachter zu beauftragen, dies aber dann möglicherweise auf eigene Kosten. Sprechen Sie uns an. Wir schauen uns gemeinsam mit Ihnen Ihren speziellen Fall an und beraten Sie. Wenn gewünscht, prüfen wir auch ein bereits durch einen anderen KFZ-Sachverständigen erstelltes Gutachten oder einen Kostenvoranschlag für Sie.

Ihr KFZ-Gutachter im Ruhrgebiet und am Niederrhein

Unfallschaden?

Unser Team berät Sie kostenlos und unverbindlich.

0800 - 4750600

ENGFELD - Ihr KFZ-Sachverständiger vor Ort in Bochum und Neukirchen-Vluyn. Seit über 50 Jahren.

Wir sind Sachverständige mit Familientradition. Bereits seit 1965 sind wir als KFZ-Gutachter direkt neben dem Straßenverkehrsamt in Bochum-Hofstede ansässig und bedienen von hier aus das ganze Ruhrgebiet, insbesondere die Umgebung von Bochum wie Dortmund, Herne, Essen, Recklinghausen, Hattingen, Witten oder Castrop-Rauxel. Durch unsere Zweigstelle in Neukirchen-Vluyn bei Moers am westlichen Rand des Ruhrgebiets können wir darüber hinaus den Niederrhein bis zur holländischen Grenze mit unserem Vor-Ort-Service abdecken. So sind wir schnell bei Ihnen vor Ort in Neukirchen, Vluyn, Kamp-Lintfort, Moers, Duisburg, Wesel, Dinslaken, Rheinberg, Kempen, Krefeld, Geldern, Kerken, Wachtendonk, Meerbusch, Oberhausen, Nettetal, Straelen. Wir besichtigen Ihr Auto da, wo es für Sie am besten passt. Vor Ort an unseren Prüfstellen in Bochum und Neukirchen-Vluyn können wir Ihr Fahrzeug eingehend begutachten oder Lackschichtdickenmessungen zur Ermittlung von reparierten Vorschäden durchführen. Vertrauen Sie bei einem Schaden an Ihrem Fahrzeug auf unsere über 50jährige Erfahrung in der Erstellung von KFZ-Gutachten und der Abwicklung von Unfallschäden! Professionell und schnell.

ENGFELD - Ihr Sachverständiger in Bochum nicht nur für PKW

Selbstverständlich erstellen wir auch Gutachten für LKW, Busse, Anhänger, Auflieger, Oldtimer, Motorrad, E-Bike oder andere Kfz. Insbesondere bei Unfall- und Wertgutachten für Exoten oder Sonder-KFZ wie Sportwagen, Reisemobile, Verkaufswagen oder "fliegende Bauten" (z. B. Kirmesfahrgeschäfte) ist spezifisches Know-How und spezielle Recherche zu Aufbau, Werkstoffen oder Reparaturtechniken gefragt. Hier ist oft enge Zusammenarbeit des KFZ-Sachverständigen mit Werkstätten und Hersteller notwendig. Vertrauen Sie auch in diesem Bereich auf die jahrzehntelange Erfahrung unseres KFZ-Sachverständigenbüro beim Erstellen von technischen Gutachten.

ENGFELD - Mehr als nur technische Gutachten und Beratung

In unsereren KFZ-Gutachter Büros in Bochum und Neukirchen-Vluyn endet der Service nicht mit dem reinen Erstellen von Gutachten für Kfz-Schäden. Einen unverschuldeten Unfall hat man sich nicht ausgesucht, dafür bekommt man aber erstmal eine Menge Ärger mit seinem beschädigten Auto und dem ganzen folgenden Drumherum. Unsere Gutachter möchten Ihnen davon soviel wie möglich abnehmen, indem wir uns um die Koordination kümmern, dafür sorgen, dass Ihr Rechtsanwalt und die Versicherung des Schädigers zeitnah alle notwendigen Unterlagen erhalten und Sie sich derweil entspannt zurücklehnen können. Wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht mehr fahrbereit ist, können wir Ihnen einen Ersatzwagen stellen, damit Sie mobil bleiben. Neben Schadengutachten unterstützen wir Sie auch unabhängig bei Rechnungsprüfungen oder wir erstellen ein Wertgutachten für Ihr Fahrzeug.

ENGFELD - Der Gutachter Ihres Vertrauens mit nachgewiesener Qualifikation

Wußten Sie, dass "freier Sachverständiger", "KFZ-Gutachter" oder ähnliche Bezeichnungen keine geschützten Berufsbezeichnungen sind und quasi jeder seine Dienste unter diesen Bezeichnungen anbieten kann? Eine besondere Anforderung an Qualifikation und Sachkunde ist mit der Bezeichnung nicht verbunden und für Sie als Kunde kann es schwierig sein, zu erkennen, ob und wie der entsprechende Sachverständige qualifiziert ist. Daher sollten Sie bei der Auswahl eines unabhängigen Sachverständigen ganz besonders auf die Qualifikation und Nachweise der Sachkunde achten. Welche kfz-technische Ausbildung hat der Sachverständige? Ist er über eine vertrauenswürdige Stelle zertifiziert worden? Alle unsere Sachverständige sind von der Pike auf KFZ-Experten: Kfz-Meister, Dipl.-Ing. oder staatlich geprüfte KFZ-Techniker. Der Inhaber ist vom Institut für Sachverständigenwesen (IfS) nach DIN EN 45013 zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen. Die Voraussetzungen für zertifizierte Sachverständige umfassen neben einer anspruchsvollen Prüfung der fachlichen Eignung unter anderem regelmäßige Tiefenprüfungen der Gutachtenqualität sowie die Pflicht zum Nachweis regelmäßiger Weiterbildung. Weitere Informationen zur Qualifikation als IfS-zertifizierter KFZ-Sachverständiger finden Sie hier. Sie als Geschädigte/r haben die freie Wahl des KFZ-Sachverständigen. Lassen Sie sich diese Wahl nicht von anderen abnehmen. Achten Sie bei der Auswahl eines Sachverständigen auf die Qualifikation.